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Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

Stand: Dezember 2008

Alle Angebote und Verkäufe von Papiertüten.de erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Liefer- und Verkaufsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftig mit dem Käufer abzuschließenden Kaufverträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und nur insoweit anerkannt, als sie von Papiertüten.de schriftlich bestätigt wurden.

§ 1 VERTRAGSSCHLUSS

1. Ein Bestellauftrag gilt als Angebot des Käufers zum Abschluss des Vertrages. An die Bestellung ist der Käufer vier Wochen lang gebunden. Der Kaufvertrag kommt erst mit Zugang der Auftragsbestätigung von Papiertüten.de zustande. Lehnt Papiertüten.de nicht binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Auftragsbestätigung als erteilt.

2. Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, verstehen sich die Preise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 ANFERTIGUNG

1. Für die Prüfung der Urheberrechte an der Druckvorlage ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Sofern Dritten Urheberrechte daran zustehen und Papiertüten.de im Zusammenhang damit in Anspruch genommen wird, h at der Käufer Papiertüten.de von sämtlichen Ansprüchen freizustellen und sämtliche in diesem Zusammenhang bei Papiertüten.de angefallenen Kosten zu erst atten.

2. Papiertüten.de ist berechtigt, auf den verkauften Erzeugnissen einen Herstellervermerk in branchenüblicher Größe anzubringen. Geringfügige Abweichungen von Mustern bezüglich der Farbe, der Beschaffenheit, des Gewichts, der Abmessungen oder der Gestaltung sowie technische oder konstruktive Verbesserungen oder Anpassungen stellen keinen Mangel dar, soweit die gelieferte Ware dadurch keine für den Käufer unzumutbare Veränderung erfährt.

3. Aus produktionstechnischen Gründen sind bei allen Lieferungen folgende Maßabweichungen zulässig:

a) Papier und Plastik in der Länge plus/minus 5%, in der Breite plus/minus 5%;

b) Rollen in der Breite plus/minus 5%.

Bei allen Anfertigungen sind außerdem Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 20% der bestellten Menge unter Berechnung der t atsächlichen Liefermenge zulässig.

4. Klischeekosten werden von Papiertüten.de nach Selbstkosten berechnet, sofern das Klischee nicht vom Käufer zur Verfügung gestellt wird. Druckvorlagen, Klischees und Filme bleiben Eigentum von Papiertüten.de.

§ 3 VERSAND/LIEFERUNG

1. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person
übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

2. Transportversicherungen werden von Papiertüten.de nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

3. Papiertüten.de ist berechtigt, in zumutbarem Umfang entsprechend dem Produktionsfortgang Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 4 LIEFERTERMIN

Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind genannte Liefertermine ungefähr und begründen keine kalendermäßige Fälligkeit des Lieferanspruches. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

§ 5 MÄNGELRÜGEN/GEWÄHRLEISTUNG

1. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich bei Papiertüten.de gemacht werden. Bei der Fertigung von Beuteln, Tragetaschen, und ähnlichen Erzeugnissen ist der Anfall einer verhältnismäßig geringen Zahl fehlerhafter Ware (Ausschussware) technisch nicht zu vermeiden. Ein Anteil von bis zu 5% Ausschussware ist in der Kalkul ation des Kaufpreises berücksichtigt und kann daher vom Käufer nicht beanstandet werden, gleichgültig ob der Mangel im M aterial, in der Verarbeitung oder im Druck liegt.

2. Ist der Käufer Kau fmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, gilt ergänzend, dass der Käufer verpflichtet ist, die Ware unverzüglich nach Anlieferung zu untersuchen. Versteckte Mängel müssen spätestens 8 Tage nach Entdeckung schriftlich bei Papiertüten.de gerügt werden.

3. Für die Einhaltung der Fristen gemäß vorstehenden Ziffern 1 und 2 ist das D atum des Poststempels maßgeblich. Nach Ablauf dieser Fristen können Mängel vom Käufer nicht mehr geltend gemacht werden.

4. Die beanstandete Ware ist an Papiertüten.de in der Original- oder in einer gleichwertigen Verpackung zurückzusenden. Bei berechtigten und fristgemäßen Mängelrügen behebt Papiertüten.de die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung mangelfreier Ware. Papiertüten.de ist berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Käufer ist dieser zum Rücktritt oder zur Minderung berechtigt. Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung von Papiertüten.de, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft h at und dass Papiertüten.de verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5. Papiertüten.de ist – neben den gesetzlichen Verweigerungsgründen – zur Verweigerung der Nacherfüllung auch dann und solange berechtigt, wie der Käufer Papiertüten.de nicht auf seine Aufforderung hin die beanstandete Ware zugesandt h at. Ein Rücktrittsrecht oder Minderungsrecht steht dem Käufer wegen einer solchen Verweigerung nicht zu. Papiertüten.de ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn ohne seine Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass der Mangel nicht durch diese Eingriffe oder Änderungen verursacht wurde.

6. Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Käufer – unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 Handelsgesetzbuch – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 478, 479 BGB) berechtigt.

7. Für etwaige Schadensers atzansprüche und Aufwendungs-Ersatzansprüche des Käufers (auch solcher gemäß Ziffer 6 oben) gelten die Bestimmungen in § 6.

8. Etwa bestehende Ansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung entfallen, wenn die von Papiertüten.de bezogene Ware ohne eine ausreichende oder rechtzeitige Untersuchung oder in Kenntnis eines Mangels oder Schadens an Kunden des Käufers oder in sonstiger Weise bestimmungsgemäß abgegeben wurde.

§ 6 BEGRENZUNG DER HAFTUNG VON Papiertüten.de

1. Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haftet Papiertüten.de – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungs-voraussetzungen – nur im Falle des Vors atzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet) auf Schadensers atz und Aufwendungsers atz. Jedoch ist die Haftung von Papiertüten.de – ausgenommen der Fall des Vors atzes und der groben Fahrlässigkeit – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Geltendmachung nutzloser Aufwendungen durch den Käufer ist unzulässig.

2. Für Verzögerungsschäden haftet Papiertüten.de bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises.

3. Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung von Papiertüten.de für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Ziff. 2 bleibt unberührt.

4. Die in Ziff. 1 – 3 enthaltenen Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB (siehe § 5 Ziffer 4), im Fall des arglistigen Verschweigen eines Mangels, im Fall von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Sämtliche Schadensers atzansprüche gegen Papiertüten.de, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Käufer, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ers atzpflichtigen. Die Regelungen dieses Abs atzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vors atz und in den in Ziff. 4 genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.

6. Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen Papiertüten.de die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den Regelungen dieses § 6 nicht verbunden.

§ 7 VERZUG DES KÄUFERS

1. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, ist Papiertüten.de berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 12 % p.a. als pauschalen Schadensers atz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch Papiertüten.de bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2. Erlangt Papiertüten.de nach Vertragsschluss sichere Kenntnis von T atsachen, die den Schluss rechtfertigen, dass der Käufer nicht (mehr) in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Papiertüten.de in vollem Umfang nachzukommen, ist Papiertüten.de berechtigt, weitere Lieferungen von der Bezahlung des Kaufpreises aus der laufenden, noch nicht ausgeführten Bestellung oder der Stellung einer Sicherheit für diese Forderung innerhalb einer angemessenen Frist abhängig zu machen.

In diesem Falle ist Papiertüten.de berechtigt, den Käufer unter Fristsetzung zur Erklärung darüber aufzufordern, ob dieser die Zahlungen beziehungsweise die Sicherheit leisten wird. Erklärt sich der Käufer hierzu bereit, wird Papiertüten.de dem Käufer die Ware per Nachnahme oder gegen Leistung der Sicherheit zustellen. Erklärt sich der Käufer innerhalb der Frist nicht bereit, die Zahlung beziehungsweise die Sicherheit zu leisten oder nimmt der Käufer die per Nachnahme zugesandte Ware nicht ab, ist Papiertüten.de berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensers atz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Auf diese Folgen h at Papiertüten.de in seinem Aufforderungsschreiben hinzuweisen.

§ 8 SCHADENSERSATZ

Steht Papiertüten.de ein Anspruch auf Schadensers atz wegen Nichterfüllung gegen den Käufer zu, ist Papiertüten.de berechtigt, als pauschalen Schadensers atz 30 % des Netto-Bestellwertes der Ware zuzüglich der Transportkosten zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 9 ZAHLUNG

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung der Ware ausgestellt. Die Forderung von Papiertüten.de ist nach dem D atum der Rechnung innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto zu bezahlen.

2. Papiertüten.de ist berechtigt, Zahlungen trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden aus der Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist Papiertüten.de berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Weicht die vom Käufer vorgenommene Verrechnung von der Bestimmung des Käufers ab, wird Papiertüten.de dem Käufer die Art der erfolgten Verrechnung mitteilen.

3. Papiertüten.de behält sich vor, die Annahme von Schecks und Wechsel abzulehnen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselkosten sowie Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort zur Zahlung fällig.

§ 10 EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäfts-verbindung mit dem Käufer Eigentum von Papiertüten.de. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen zugunsten Dritter sind nicht zulässig.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Papiertüten.de hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

3. Der Käufer tritt bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in vollem Umfang an Papiertüten.de ab. Papiertüten.de nimmt die Abtretung bereits jetzt an.

3.1. Der Käufer ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Einziehung der Forderungen von Papiertüten.de im eigenen Namen berechtigt, solange keine der Forderungen von Papiertüten.de überfällig ist oder der Käufer nach Vertragsabschluss die Zahlungen einstellt, Konkurs über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wird oder der Käufer in Vermögensverfall gerät. Bei Widerruf der Einzugsermächtigung h at der Käufer auf Verlangen von Papiertüten.de die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

3.2. Übersteigen die Papiertüten.de nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 %, ist Papiertüten.de verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach Wahl von Papiertüten.de freizugeben.

4. Gerät der Käufer mit der Bezahlung in Verzug oder treten nach Vertragsschluss die in Ziffer 3.1 bezeichneten Umstände in der Person des Käufers ein, ist Papiertüten.de berechtigt, die gelieferte Ware vom Käufer herauszuverlangen oder abzuholen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch Papiertüten.de liegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 11 AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNG

Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 12 AUSLANDSLIEFERUNGEN

1. Sofern von dem vom Käufer zu entrichtenden Kaufpreis Steuern oder sonstige Abgaben an der Quelle einbehalten werden, ist der Käufer verpflichtet, diejenigen Beträge zusätzlich an Papiertüten.de zu bezahlen, die erforderlich sind, damit Papiertüten.de den vollen Betrag des vereinbarten Kaufpreises erhält.

2. Sämtliche im Ausland anfallende Steuern, Gebühren, Zölle und andere Abgaben trägt der Käufer.

§ 13 SONSTIGES

1. Ist der Käufer Kau fmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, wird als zusätzlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf vereinbart.

2. Für diese Liefer- und Verkaufsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Papiertüten.de und dem Käufer gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten N ationen vom 11. April 1980 über Verträge des intern ationalen Warenkaufs wird ausdrücklich ausgeschlossen.

3. Unsere Angebote gelten nur, solange Vorrat reicht.

4. Sollte eine Bestimmung in diesen Liefer- und Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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